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Berliner Verwaltungsgericht verurteilt Hasskampagne der Stadt Berlin gegen Scientology - Verletzung der Menschenwürde und Religionsfreiheit

Berliner Verwaltungsgericht verurteilt Hasskampagne der Stadt Berlin gegen Scientology - Verletzung der Menschenwürde und Religionsfreiheit

Das Berliner Verwaltungsgericht ordnete am Freitag die sofortige Entfernung von Anti-Scientology Propaganda vor der Scientology Kirche Berlin an.

Nach Einbruch der Dunkelheit, am 21. Januar 2009, hatte die Bezirksverwaltung Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf eine Litfass-Säule vor der Scientology Kirche Berlin eingerichtet. Darauf abgebildet: “STOP SCIENTOLOGY” und weitere menschen-verachtende Propaganda gegen die Scientology Kirche. Dagegen wurde nun erfolgreich gerichtlich vorgegangen.

Das Verwaltungsgericht Berlin befand am Freitag, dass die Stadt Berlin mir dieser Aktion die Menschenwürde von Mitgliedern der Scientology Kirche das Recht zur freien Glaubensausübung nach Artikel 4 Grundgesetz verletzt. Das Gericht führt weiterhin aus, dass die Bezirksverwaltung ihre Neutralitätspflicht verletzt hat und eine derartige Aktion gesetzlich nicht gerechtfertigt ist.

“Derartige Aktionen der Verwaltung sind nicht anderes als illegale Hasskampagnen.”, so Sabine Weber, Präsidentin der Scientology Kirche Berlin. “Wir freuen uns über das Urteil und natürlich auch darüber, dass ein weiteres Gericht unsere Rechte als Religionsgemeinschaft bestätigt hat”.

Die Scientology Kirche ist als gemeinnützige Religionsgemeinschaft in Schweden, Portugal, Ungarn, Italien, den USA, Argentinien, Australien, Neuseeland, Kanada und vielen anderen Ländern der Welt anerkannt. In den letzten 30 Jahren haben deutsche Gerichte in mehr als 50 Entscheidungen die Religionseigenschaft der Scientology Kirche bestätigt und sie unter den Schutz der Religionsfreiheit im Sinne von Art. 4 des Grundgesetzes gestellt.

Für weitere Informationen:
Sabine Weber +49 30-364076-270 oder +49 176-223 62 717

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