Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Scientology-Kirche als Religionsgemeinschaft
5. April 2007
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE BESTÄTIGT SCIENTOLOGY KIRCHE ALS RELIGIONSGEMEINSCHAFT
Es ist eine bahnbrechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ein Meilenstein für die Religionsfreiheit in ganz Europa. Das oberste Gericht in Straßburg hat heute die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft anerkannt und ihre Gleichbehandlung verlangt.(Straßburg) Die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat heute in einem Grundsatzurteil (Az. 18147/02) einstimmig den Anspruch der Scientology Kirche auf den Schutz der Menschenrechtsgarantien als religiöse Vereinigung (Art. 9 und 11 Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK) in einem Verfahren der Scientology Kirche Moskau gegen Russland bestätigt. Das Urteil wirkt sich auch auf alle 46 Mitgliedsländer des Europarates aus.
Die Sprecherin der Scientology Kirche Deutschland, Frau Sabine Weber, zu dem Urteil: „Wir freuen uns über diese Grundsatzentscheidung des höchsten Europäischen Gerichts. Die Entscheidung stellt klar, dass die Scientology Kirchen in Russland - und damit in ganz Europa - nicht anders behandelt werden dürfen als jede andere Religionsgemeinschaft auch. Jede Abweichung seitens einzelner Staatsregierungen stellt eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Und das gilt nun auch für Deutschland.“
Die Scientology Kirche wurde im Jahre 1954 gegründet und umfasst mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern.
Pressemitteilung des Gerichts (englisch, PDF)
Entscheidung vom 5. April 2007 (englisch, PDF)Jürg Stettler, Direktor für Öffentliche Angelegenheiten, Scientology-Kirche Zürich